Einrichtungsbeirat

Ein Einrichtungsbeirat von fünf Personen vertritt die Anliegen der Bewohnerinnen und Bewohner. Mindestens einmal im Monat kommen der Einrichtungsbeirat und die Einrichtungsleitung für einen Austausch zusammen. Er wird auch in die Speiseplanbesprechung mit der Küchen- und Einrichtungsleitung einbezogen.

Das Heimgesetz will die Selbständigkeit, Selbstbestimmung und Selbstverantwortung der Bewohner schützen und fördern.

Stellvertretend für die Bewohner des Hauses nimmt der Einrichtungsbeirat deren Rechte wahr, indem er u.a. bei Entscheidungen wie Unterkunft, Verpflegung, Freizeit, aber auch bei Fragen der Qualitätssicherung, mitwirkt.

Kritik und Anregungen werden an die Einrichtungsleitung weitergeleitet.